Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sifa 3.0 | Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sifa 3.0

Bist du bereit, Verantwortung zu übernehmen und Führungspositionen einzunehmen?

Alles was du
wissen musst!

Lehrgangsmodell:
Präsenz in Nürnberg, Berlin, Dortmund oder Hamburg*
Lehrgangsgebühr:
Gesamtbetrag 9.997,50 Euro (Lernfelder 1-5) zahlbar in 26 Monaten à 399 Euro*
Lernfelder:
Ingesamt fünf Lernfelder (sowie ein sechstes branchenabhängiges Lernfeld)
Lehrgangsdauer:
Standarddauer beträgt nach Lehrgang 9 Monate

*Bedingungen gelten. Nutze unser Kontaktformular, um mehr zu erfahren

Alle wichtigen Informationen

Die Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sifa lohnt sich für jeden, der Verantwortung übernehmen will und zeitgleich ein im Durchschnitt höheres Gehalt und weniger Schichtarbeit anstrebt.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Lehrgang gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.

Um jedoch in einem Unternehmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt zu werden, sind folgende Bestellvoraussetzungen nach der DGUV Vorschrift 2 zu erfüllen:

Die Person muss …

  • berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin zu führen bzw. einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben oder eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker / staatlich anerkannte Technikerin bzw. Meister / Meisterin erfolgreich absolviert haben,
  • danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und
  • einen staatlichen oder von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung veranstalteten oder anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder Meisterin oder in gleichwertiger Funktion tätig war, oder wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder staatlich anerkannte Technikerin mindestens vier Jahre lang tätig war und einen staatlichen oder von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung veranstalteten Ausbildungslehrgang oder anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

Maßgeblicher Ansatzpunkt für eine Gleichwertigkeitsbetrachtung ist der Umstand, ob das tatsächliche ausgeübte Aufgabenniveau, dem einer Meisterin oder eines Meisters entspricht. Meisterinnen und Meister nehmen als gehobene Fachkräfte üblicherweise Aufgaben und Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich wahr. Die typischen Aufgaben sind im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) unter der Niveaustufe 6 beschrieben. Danach sind folgende funktionsbezogene Aufgabenbereiche kennzeichnend:

  • Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen,
  • eigenverantwortliche Steuerung von Prozessen in Teilbereichen in einem beruflichen Tätigkeitsfeld,
  • Komplexität und häufige Veränderungen kennzeichnen die Anforderungsstruktur.

Eine gleichwertige Tätigkeit im Sinne des § 4 Absatz 5 DGUV Vorschrift 2 liegt deshalb grundsätzlich dann vor, wenn die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben diese Kriterien erfüllen. Kennzeichnend hierfür sind typische Tätigkeiten, die als Indikatoren herangezogen werden können. Der Nachweis kann insbesondere durch eine vom Unternehmer ausgestellte Stellen- und/oder Tätigkeitsbeschreibung zu den vier Jahren oder durch Arbeitszeugnisse erfolgen. Für das Gesundheitswesen ist beispielsweise eine Pflegedienstleitung oder eine Stationsleitung einer Meisterausbildung gleichgestellt. Dies gilt auch für Sozialwirtinnen und Sozialwirte und andere Ausbildungen der Industrie- und Handelskammer dieser Art, die einer Meisterausbildung des Handwerks oder der Industrie gleichgestellt werden.

Personen mit einem Studienabschluss in Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaft erfüllen als gleichwertig qualifizierte Personen entsprechend Absatz 2, 3, 4 oder 5 die Anforderungen, wenn sie

  1. das jeweilige Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben,
  2. danach eine praktische Tätigkeit in einem Beruf, der das jeweilige Hochschulstudium voraussetzt, mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und
  3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen entsprechenden staatlich oder von den Unfallversicherungsträgern anerkannten Qualifizierungslehrgang eines anderen Qualifizierungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

Kompetenzprofil

Nach dem Bundesinstitut für Berufsbildung wird der Kompetenzbegriff wie folgt definiert:

Unter Kompetenz wird in der breiteren Bildungsdiskussion allgemein die Verbindung von Wissen und Können in der Bewältigung von Handlungsanforderungen verstanden. Als kompetent gelten Personen, die auf der Grundlage von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aktuell gefordertes Handeln neu generieren können. Insbesondere die Bewältigung von Anforderungen und Situationen, die im besonderen Maße ein nicht routinemäßiges Handeln und Problemlösen erfordern, wird mit dem Kompetenzkonzept hervorgehoben.

Diese Kompetenz ist für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig, um ihren rechtlichen Aufgaben nach § 6 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 gerecht zu werden.

Nach dem ASIG besteht die Aufgabe vorrangig darin, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung zu unterstützen.

Um eine kompetente Beratung des Arbeitgebers zu gewährleisten, baut der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf den Erfahrungen der Teilnehmer, sei es beruflich oder privat, auf und zielt auf die relevanten Handlungskompetenzen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab.

Hier ist eine Kombination der Fach-, Methoden-, Sozial- und personalen Kompetenz angedacht, die sich in den vier Bereichen Know-howUmgang mit anderen, Umgang mit sich selbst und Haltung widerspiegelt.

Beim Know-how geht es u.a. um Fachwissen, Beurteilungsvermögen und ganzheitliches Denken. Im Bereich Umgang mit sich selbst stehen Themen wie Lernbereitschaft, Selbstmanagement oder auch Selbstreflexion im Vordergrund.

Umgang mit anderen heißt unter anderem, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit team- und lernfähig ist. Haltung bezieht such auf die normativ-ethische Einstellung und das Pflichtgefühl.

Accordion Content

Lehrgangsgebühren

  • Einzelne Lernfelder: Sie haben die Möglichkeit, die Lernfelder für den Qualifizierungslehrgang Fachkraft für Arbeitssicherheit einzeln zu buchen. Dieses Angebot ermöglicht Ihnen, genau die Themenbereiche auszuwählen, diejenigen für Ihre berufliche Bedürfnisse relevant sind.

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der einzelnen Lernfelder, sowie deren jeweiligen Kosten:

Lernfeld 1. 1.999, Euro – Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der Sifa

Lernfeld 2. 2.499 Euro – Arbeitssysteme und betriebliche Organisation

Lernfeld 3. 2.499 Euro – Beurteilung von Arbeitsbedingungen

Lernfeld 4. 2.499 Euro – Arbeitssystemgestaltung

Lernfeld 5. 2.499 Euro – Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation

Lernfeld 6. Verfügbar ab 2. Quartal 2024

  • Gesamtkosten: 9.997,50 Euro für alle Lernfelder (inklusive Prüfungsgebühren)

Meisterteilnehmende der Akademie für Sicherheit erhalten bis zu 4.500 Euro Rabatt! Zudem können Teilnehmende, die bei der Akademie für Sicherheit Ihren Meister absolviert haben, eine Ratenzahlung ab 239,00 Euro x 26 Monaten in Anspruch nehmen.

Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Eine individuelle Ratenzahlung über einen Zeitraum von 26 Monaten à 399 Euro ist möglich (beinhaltet alle Lernfelder 1-5)
  • Dauer: Die Standarddauer des Lehrgangs beträgt nach Lehrplan 45 Wochen, die maximale Dauer drei Jahre.

Der Lehrgang umfasst in der Regel theoretische und praktische Inhalte, die die verschiedenen Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes abdecken. Dazu gehören Themen wie Rechtliche Grundlagen, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsmanagement, Brandschutz, Unfallverhütung und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Die genaue Dauer des Lehrgangs kann variieren, aber es ist üblich, dass die Weiterbildung mehrere hundert Stunden umfasst. Die Schulung findet in Präsenz statt.

Die Mission: Weiterbildung. GmbH ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als freier Qualifizierungsträger anerkannt zur Durchführung von Sifa-Lehrgängen (Lernfelder 1 bis 5 (Stufe I und II)). Alle weiteren Zertifikate finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zu den jeweiligen Lernfeldern.

Die Lernfelder

Lernfelder und
Ausbildungsverlauf

Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der Sifa.

Das Lernfeld 1 umfasst drei Elemente in dieser Reihenfolge:

  1. ca. 1 Tag selbstorganisiertes Lernen
  2. 4 Tage Präsenzseminar
  3. ca. 1 Tag selbstorganisiertes Lernen

Arbeitssystem und betriebliche Organisation

Das Lernfeld 2 umfasst drei Elemente in dieser Reihenfolge:

  1. 3 Tage Präsenzseminar
  2. ca. 3 Tage Praktikum im Betrieb
  3. ca. 1 Tag Präsenzseminar (Teil eines 5-tägigen Präsenzseminars)

Beurteilung von Arbeitsbedingungen

Das Lernfeld 3 umfasst fünf Elemente in dieser Reihenfolge:

  1. ca. 3 Tage selbstorganisiertes Lernen
  2. 4 Tage Präsenzseminar
  3. ca. 10 Tage selbstorganisiertes Lernen
  4. ca. 10 Tage Praktikum im Betrieb
  5. 1 Tag Präsenzseminar

Zudem beinhaltet das Lernfeld zwei Lernerfolgskontrollen.

Arbeitssystemgestaltung

Das Lernfeld 4 umfasst drei Elemente in dieser Reihenfolge:

  1. 2 Tage Präsenzseminar (Teil eines 3-tägigen Seminars)
  2. ca. 10 Tage selbstorganisiertes Lernen
  3. 5 Tage Präsenzseminar
  4. ca. 12 Tage Praktikum im Betrieb

Zudem beinhaltet das Lernfeld zwei Lernerfolgskontrollen.

Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation

Das Lernfeld 5 umfasst drei Elemente in dieser Reihenfolge:

  1. 10 Tage selbstorganisiertes Lernen
  2. 2 Tage Präsenzseminar
  3. 10 Tage Praktikum im Betrieb
  4. 2 Tage Präsenzseminar

Zudem beinhaltet das Lernfeld eine Lernerfolgskontrolle.

Wir bieten derzeit 2 Lernfelder 6 an:

  • Sicherheitsdienstleistungen (VBG)
  • Holz und Metall (BGHM)

Lernfeld 6

NEU

BESTSELLER

Nahrungsmittel und Gastgewerbe
(BGN)

Holz und Metall
(BGHM)

Sicherheitsdienstleistungen
(VBG)

Wann kannst du loslegen?

Wo?

Bayern, Nürnberg

Unsere Haupt-Bildungsstätte befindet sich in Bayern, Nürnberg. Hier verfügen wir über 3 großzügige Räume sowie reichlich Verpflegung!

Berlin

Zudem bieten wir jetzt auch den Lehrgang in der Hauptstadt, Berlin an. *

Nordrhein-Westfalen (NRW), Dortmund

In Dortmund haben wir eine weitere Bildungs-Institution, um Fahrzeiten für Teilnehmer aus dem Westen Deutschlands zu vereinfachen. *

Hamburg

Auch in Hamburg bieten wir eine Bildungs-Institution. *

Bis zu 2000€

Beim Meister für Schutz und Sicherheit zusätzlich sparen.
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Bis zu 4500€

Bei der Sifa Sparen, wenn du bereits Meister bist!
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Beratung

Eine Beratung ist bei uns komplett kostenlos!
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